OLG Hamburg Beschluss vom 9.2.2024,  Az. 7 W 11/24. Orientierungssatz:

Die Plattform Kununu muss Klarnamen herausgeben, damit ein Arbeitgeber die Echtheit einer Bewertung überprüfen kann. Bestehen Zweifel, dass es sich bei dem Verfasser um eine Person handelt, welche tatsächlich in dem betreffenden Unternehmen gearbeitet hat, so muss die Bewertung gelöscht werden.

Sachverhalt

Im verhandelten Fall ging es um eine Arbeitgeberin, welche die Echtheit negativer Bewertungen bezüglich ihres Unternehmens auf der Plattform Kununu angezweifelt hatte.

Sie forderte Kununu auf, die entsprechenden Einträge zu löschen. Dazu kam es aber nicht, da die Arbeitgeberin keine Nachweise für eine tatsächliche Rechtsverletzung erbringen konnte. Die Plattform trat aber mit dem Verfasser in Kontakt und ließ sich von diesem Nachweise über die Tätigkeit im betreffenden Unternehmen zusenden.

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
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Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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